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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gültig per 1. März 2020.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Technische Alternative RT GmbH, im folgenden kurz TA genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten europäischenRaum und richten sich nach einer Empfehlung des Fachverbands der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs.

1. ALLGEMEINES
Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Angebots und angeschlossenen Rechtsgeschäfts mit TA. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere anders lautende mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von TA schriftlich bestätigt sind. Diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt TA nicht an. Technische Unterlagen sowie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. bleiben stets im geistigen Eigentum von TA. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und Vorführung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von TA.

2. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertragsangebot bzw. eine Bestellung des Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung durch TA. Wird der von TA übermittelten Auftragsbestätigung vom Kunden nicht sofort nach Erhalt widersprochen, so gilt das Rechtsgeschäft durch konkludente Annahme als abgeschlossen. Angebote sind 1 Monat ab Ausstellungsdatum gültig bzw. bis zu dem im Angebot angegebene Gültigkeitsdatum.

3. PREISE
Die Preise verstehen sich ab Werk und bei Lieferungen im Inland zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn bei Bestellungen die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Empfängers angegeben wird. Es gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Die Preise der Liste sind bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste gültig. Irrtum vorbehalten. Beim Versand an eine Adresse von Dritten (z.B. Endkunden) berechnet TA einen Bearbeitungsbeitrag von € 10.

4. LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind möglich. Mit der Übergabe der Ware an den Transporteur geht die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs – auch bei Lieferung „frei Bestimmungsort“ oder „frei Haus“ - auf den Kunden über. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung wird der Sitz von TA vereinbart. TA steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. Als Lieferadresse gilt grundsätzlich die Anschrift des Kunden. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch die Vorlieferanten von TA. Sollte nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart worden sein, so sind die Lieferfristen stets unverbindlich. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich die angegebenen Liefertermine ab Versandort (ab Werk). Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von TA nicht beinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung sowie die von TA oder deren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien TA für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei den Lieferanten oder deren Vorlieferanten eingetreten sind; jedoch in jedem Falle nur insoweit, als TA dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweist. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht von TA unter den gleichen Bedingungen. Ein Umtausch der Ware ist generell nur innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum möglich, sofern die Ware original verpackt (Siegel unbeschädigt), ungebraucht und die Rücksendung für TA kostenfrei ist.

5. TRANSPORTSCHÄDEN
Die Ware von TA wird branchenüblich verpackt. Transportschäden durch höhere Gewalt oder andere von der Haftpflichtversicherung des Frachtführers ausgeschlossene Risiken trägt der Kunde. Generell wird die Ware nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden oder -verluste versichert.

6. VERSANDKOSTEN
Lieferungen in Österreich und Deutschland sind ab einem Netto-Rechnungsbetrag von € 300 versandkostenfrei, darunter wird in Österreich ein Mindermengenzuschlag von € 5 und in Deutschland von € 10 in Rechnung gestellt. Im restlichen EU-Binnenmarkt und in Drittländern liefern wir EXW Amaliendorf. Es gelten die INCO-TERMS in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.

7. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, diese unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen und sämtliche dabei erkennbaren Mängel sofort schriftlich bei TA zu melden. Verdeckte und somit nicht sofort erkennbare Mängel sind spätestens sieben Tage nach Anlieferung schriftlich bei TA anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen und Bestimmungen für die Mängelrüge bzw. Transportschadensmeldung tritt für den Kunden der Verlust der Gewährleistung ein, sofern es sich nicht um ein

Verbrauchergeschäft handelt. Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch noch vor Ablauf der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist offensichtlich, so hat ihn der Kunde unverzüglich schriftlich bei TA anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Meldung, so gilt die Ware als genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Im Sinne der Produkthaftung haftet TA nicht für Schäden aufgrund unsachgemäßer, von der Betriebsanleitung abweichender Montage, Inbetriebnahme oder Lagerung sowie mechanischer Einflüsse. Für allfällige Folgekosten übernimmt TA keine Haftung. Die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches erfolgt nach Wahl von TA entweder durch Reparatur oder Austausch der beanstandeten Ware, es sei denn, dass eine Reparatur oder der Austausch unmöglich ist. Ersetzte Teile und Erzeugnisse gehen in unser Eigentum über. Die mit dem Austausch verbundenen Arbeitskosten zur Behebung des Mangels werden von TA unter folgenden Regeln maximal bis zum Wert einer Ersatzlieferung anerkannt: Bei Verdacht auf einen Sachmangel eines TA Produkts muss die Vorgehensweise nachweisbar mit unserem Support abgeklärt werden. Es werden ausschließlich ortsübliche Arbeitstarife innerhalb der gesetzlichen Normalarbeitszeit im Zuge einer fachmännischen Vorgehensweise anerkannt. Die TA behält sich vor, bei unverhältnismäßigen und wiederholten Wegstrecken einen Dienstleister des Vertrauens für Fehlersuche und Tausch zu beauftragen.

8. WARENRÜCKSENDUNG
Retouren bitte ausreichend frankieren. Unfreie Sendungen werden nachverrechnet. Ohne RMA-Nummer (kann auf unserer Homepage unter www.ta.co.at in der Rubrik Support/RMA beantragt werden) und einem ausführlichen Fehlerbericht ist keine schnelle Bearbeitung möglich. Eine Rücknahme gelieferter mangelfreier Waren erfolgt nur in Sonderfällen und nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen können keinesfalls zurückgenommen werden. Ebenso sind nicht mehr original verpackte oder beschädigte Waren von der Rücklieferung ausgenommen. Der Bearbeitungsaufwand wird in Rechnung gestellt. Für die Rücksendung defekter Waren beachten Sie bitte die „Reparatur- und Servicebedingungen“. Eine Rücknahme gelieferter mangelfreier Waren erfolgt nur in Sonderfällen und nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Zusätzlich ist eine Gutschrift nur möglich, wenn

  • die Ware ungebraucht und originalverpackt ist
  • dem aktuellen Stand der Technik entspricht
  • die Rücksendung für uns kostenfrei ist und
  • unsere Rechnungsnummer angegeben ist.

Eine verbindliche Auskunft über die Rücknahme von Waren ist erst nach der Beurteilung bei uns im Werk möglich. Für retournierte und angenommene Artikel wird eine Gutschrift ausgestellt, davon werden 15 % des Listenpreises (mindestens € 5,- pro Gerät) abgezogen. Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen werden nicht zurückgenommen.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nichts anderes vereinbart, sind alle Rechnungen per Vorauskassa zu begleichen. Die Überweisung hat spesenfrei zu erfolgen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung angeführte Konto erfolgen. Eine ausgewiesene Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Für den Fall der Überschreitung des Zahlungsziels werden von TA Verzugszinsen in Höhe von 12 % verrechnet.

10. EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von TA. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für sämtliche offene Saldoforderungen.

11. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist der Sitz von TA. Die Vertragspartner vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Für alle zwischen den Vertragspartner entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird demnach das für den Sitz von TA sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.

12. ANWENDBARES RECHT
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vertragssprache ist Deutsch.

13. DATENSPEICHERUNG
Der Kunde stimmt zu, dass TA seine personenbezogenen Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig EDV-mäßig speichert und verarbeitet. Der Kunde ist verpflichtet, TA Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Bei Unterlassung gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.