Energiemanagementsysteme ebenfalls förderfähig
Steuer auf PV-Module und Komponenten entfällt
In Österreich wurde die Beantragung und Abwicklung der Förderung für Photovoltaik-Anlagen bis 35 kWp ab 1. Jänner 2024 deutlich vereinfacht. Statt begrenzter Fördertöpfe mit umständlichen und langwierigen Beantragungen, entfällt die Mehrwertsteuer auf Module, Speicher sowie Zubehör und die Installation der Komponenten bis zum 31.12.2025.
Energiemanagementsysteme werden explizit als förderfähig aufgelistet. Somit sind auch unsere x2 Geräte samt Sensorik von der MwSt. befreit, wenn Sie für den Zweck der optimierten Nutzung der Photovoltaik angeschafft wurden („unselbständige Nebenleistung“). Weiters ist auch die Programmierung der Steuerung, ähnlich wie die Planung der PV-Anlage, als unselbständige Nebenleistung zu sehen und somit ebenfalls von der Steuer befreit. Wichtig ist, dass alles in Zusammenhang mit dem Kauf von PV-Modulen stehen muss und auch die Regeltechnik als EMS genutzt werden muss.
Die Steuerbefreiung gilt jedenfalls erst bei der Rechnungslegung des ausführenden Betriebs an den Betreiber/die Betreiberin. Die Technische Alternative RT GmbH hat immer den Normalsteuersatz anzuwenden.
Ausführliche Informationen dazu findet man auf der Website des BMF.
"EWG" ebenfalls fixiert
Das in Österreich beschlossene "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" ist ebenso relevant beim Einsatz unserer Regler. Das Gesetz regelt den Heizungstausch im Ein-, Zwei und Reihenhaus. Gefördert wird der Umstieg von fossilen Heizungssystemen auf klimafreundlichere Energieträger. Dazu zählen bestimmte hocheffiziente Nah- und Fernwärmeanschlüsse, Holzzentralheizungen sowie die Wärmepumpe (Luft-Wasser, Wasser-Wasser sowie Sole-Wasser).
Unter anderem kann der Förderbetrag mit der Errichtung einer solarthermischen Anlage um 2.500 Euro erhöht werden. In jedem Fall wird die Förderung auf 75 % der Investitionskosten begrenzt.